Im Einsatz!


Dachaufsetzer „Feuerwehr im Einsatz“
Ist Ihnen schon einmal ein Fahrzeug mit dem gelben Dachaufsetzer „Feuerwehr im Einsatz“ aufgefallen? Die Feuerwache Haunwöhr ist nicht ständig besetzt und muss deshalb im Einsatzfall von den Feuerwehrleuten erst besetzt werden.

Alarm für den Stützpunkt Süd-West!
Gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Hundszell bilden wir den „Stützpunkt Süd-West“. Beide Feuerwehren rücken immer gemeinsam aus.
Die FFW Haunwöhr wird über Funkmeldeempfänger und einer speziellen SMS-Alarmierung von der Rettungsleitstelle Ingolstadt alarmiert. Zusätzlich kann sich der Disponent der Leitstelle für die Sirenenalarmierung entscheiden. Dies geschieht in der Regel nur, wenn Menschenleben in Gefahr sind. Ansonsten verläuft die Alarmierung „stumm“.

Nach Eingang des Alarms benutzen die Feuerwehrleute mit PKW den gelben Dachaufsetzer „Feuerwehr im Einsatz“ und signalisieren so, dass sie sich im Einsatz befinden.
Feuerwehrler besitzen grundsätzlich Sonderrechte, die im § 35 Abs.1 Straßenverkehrsordnung (StVO), geregelt sind. Sie können beispielsweise rote Ampeln überfahren oder können die Regelung „Rechts vor Links“ missachten, wenn sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Allerdings haben sie kein Wegerecht, d.h. Sie sind nicht verpflichtet ihnen Platz zu machen. Bei Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn müssen Sie Platz machen!

Deshalb unsere Bitte:
Wenn Sie einen PKW mit einem Dachaufsetzer “Feuerwehr im Einsatz” sehen, dann verhalten Sie sich so, wie bei einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn. Machen Sie ihm Platz und ermöglichen Sie bitte das Überholen. Vielleicht benötigen Sie auch einmal Hilfe und sind froh, wenn die Feuerwehr so früh wie möglich eintrifft und nicht im Straßenverkehr behindert wurden.

Was passiert bei einem Alarm?
Die FFW Haunwöhr wird von der Leitstelle Ingolstadt alarmiert. Zusätzlich fährt bei jedem Einsatz die Berufsfeuerwehr Ingolstadt parallel die Einsatzstelle an. Jeder Feuerwehrdienstleistende trägt einen Piepser, den er immer bei sich hat. Zusätzlich schlägt sein Handy einen grellen Alarm mit ersten Einsatzdetails an und die Feuerwehrsirene heult auf.
Die Feuerwehrleute begeben sich schnellstmöglich ins Feuerwehrhaus. Der erste Kamerad, der in der Feuerwache ankommt,  nimmt das Alarm-FAX aus dem Faxgerät, öffnet die Tore und stellt die Abgasanlage des Feuerwehrhauses an. So können die Fahrzeuge schon warm laufen, ohne dass die Luft im Feuerwehrhaus durch Abgase verunreinigt wird. Die Gase werden direkt aus dem Auspuff abgesaugt.  Nach und nach treffen die Feuerwehrler ein und rüsten sich mit ihrer Schutzkleidung aus. Unsere Zielzeit für das erste ausrückende Fahrzeug (LF 8) sind 3-5 Minuten nach Alarmeingang!

Das Fahrzeug wird von einem Maschinisten gefahren, der für die Sicherheit der Einsatzfahrt verantwortlich ist. Auf dem Beifahrersitz sitzt der Gruppenführer. Er gibt die Befehle für die Mannschaft des Fahrzeugs. Er kennzeichnet sich mit einem blauen Weste und rüstet sich zusätzlich mit einem Funkgerät aus. Beim Eintreffen an der Einsatzstelle übernimmt er die Einsatzleitung bis zum Eintreffen der Berufsfeuerwehr Ingolstadt. Diese wechselt dann beim Eintreffen der Berufsfeuerwehr dann automatisch per Gesetz auf die Berufsfeuerwehr. Oder der Gruppenführer meldet sich beim Einsatzleiter und erhält Befehle, welche Aufgaben er mit seinem Team erledigen soll.

Zusätzlich rüsten sich auf der Anfahrt zwei Kameraden mit Atemschutzgeräten aus, falls dies der Gruppenführer so anordnet. Sinnigerweise geschieht dies bei allen Alarmstichwörtern die mit einer Rauchentwicklung oder Feuer zu tun haben. Das Ausrüsten dauert ca. 2-4 Minuten und die beiden können sofort an der Einsatzstelle die Menschenrettung oder Brandbekämpfung vornehmen.

Rechtliche Grundlage des Dachaufsetzers 

Feuerwehrleute haben laut § 35 Abs. 1 StVO mit ihren privaten PKW’s bei einem Einsatz Sonderrechte im Straßenverkehr, soweit diese zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten sind. Um diese Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen, muss der Feuerwehrmann in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben handeln. Dazu zählt die Brandbekämpfung, Rettung von Menschen, Technische Hilfe und Katastrophen.
Außerdem muss die Missachtung von den Verkehrsregeln dringend geboten sein. Das ist dann der Fall, 
wenn das Beachten der Verkehrsregeln die Erfüllung dieser Aufgaben unmöglich machen oder zumindest erheblich behindern würde. Also wenn die Aufgabe ansonsten nicht so schnell wie zum allgemeine Wohl erforderlich erfüllt werden könnte. Diese Vorschrift befreit den Sonderrechtsfahrer von den Vorschriften der StVO. Soweit dies geboten ist, darf er z.B. schneller fahren als sonst erlaubt, über rote Ampeln fahren,  auf der Gegenseite fahren oder im Halteverbot parken. Der jeweilige Umfang der Befreiung von den Vorschriften der StVO hängt vom sachlichen Gewicht und der zeitlichen Dringlichkeit des Einsatzes ab. Die Sonderrechte sind kein Freibrief für Raserei, sondern werden von den Feuerwehrleuten sorgfältig angewandt.