Wie ist die Rauchmelderpflicht in Bayern geregelt?
Wichtig:
JEDER Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) MUSS Rauchmelder installieren.
Fristen:
– In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.01.2013 Rauchmelder eingebaut werden.
– Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist, diese endet jedoch spätestens am 31.12.2017
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
– Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
– In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
– In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Nähere Informationen bekommen sie hier: Landesbauverordnung
und hier: Rauchmelder retten Leben!
Eine frohe uns sichere Weihnachtszeit wünscht die FFW Haunwöhr!