Rauchmelderpflicht für jeden!


Wie ist die Rauchmelderpflicht in Bayern geregelt? 

Wichtig: 
JEDER Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) MUSS Rauchmelder installieren.

Fristen: 
– In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.01.2013 Rauchmelder eingebaut werden.
– Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist, diese endet jedoch spätestens am 31.12.2017

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen? 
– Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.

– In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.

– In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

 

Nähere Informationen bekommen sie hier: Landesbauverordnung

und hier: Rauchmelder retten Leben!

 

Eine frohe uns sichere Weihnachtszeit wünscht die FFW Haunwöhr!